In diesem Artikel geht es um das wichtigste zu den schriftlichen und den mündlichen Prüfungen für die Ausbildungen:

Verkäufer/in und Kauffrau/mann im Einzelhandel

 

 1.Die schriftliche Prüfung gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres

Die Prüfung besteht aus drei Fächern:

  • Verkauf und Marketing
  • Wirtschafts – und Sozialkunde
  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen

Für die Ausbildung als Verkäufer/in ist diese  Prüfung die Abschlussprüfung.
Für die Ausbildung Kauffrau/-mann  im Einzelhandel ist es der sog. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung.

Mit den Lernfeldern aus der Berufsschule haben die IHK-Prüfungen nur indirekt etwas zu tun und mit deren Noten schon gar nicht.  Die Schule ist eine Sache der 16 Bundesländer, wohingegen die Ausbildungsordnung für die beiden Ausbildungen bundeseinheitlich ist.

Sie können in jedem der 3 Prüfungsfächer max. 100 Punkte erzielen. Die Fächer werden dabei unterschiedlich nach ihrer Bedeutung gewichtet:

  • Verkauf und Marketing 25%
  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen 15%
  • Wirtschaft – und Sozialkunde 10%

Wenn Sie sich von Beginn an dazu entschieden haben das 3. Ausbildungsjahr im Anschluss an die Ausbildung als Verkäufer/in weiterzumachen, dann zählen diese Ergebnisse unveränderbar auch für den Teil 2 am Ende des 3.Ausbildungsjahres mit ein.  Es ändern sich in dem Fall aber die Prozente der Gewichtung auf 15%,10% und 10%, da Sie ein weiteres Prüfungsfach „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ dazubekommen.

Kann man bei der Prüfung am Ende des 2.Ausbildungsjahr durchfallen ?

  • Ja, wenn Sie nur die Ausbildung als Verkäufer/in und in einem der Fächer ein ungenügend (Note 6) erzielen, das sind 29 Punkte oder weniger. Sie können die Prüfung dann in einem halben Jahr wiederholen.
  • Nein, wenn Sie von vorn herein eine 3-jährige Ausbildung zum/zur Kauffrau/mann im Einzelhandel absolvieren, aber die Noten werden in den 2. Teil mit einberechnet.
  • Vielleicht, wenn Sie in ein oder zwei mangelhaft (Note 5) erhalten und nach der Gewichtung unter 50 Punkten liegen. In diesem Fall ist dann eine 15-minütige Nachprüfung dieser Fächer vorgesehen. Diese Nachprüfung findet dann im Anschluss an die spätere mündliche Prüfung statt.

 

Hilfreiche Tipps für das bearbeiten der Prüfungsbögen in IHK-Prüfungen

Vergessen Sie nicht, die Einladung, einen Lichtbildausweis und einen einfachen Taschenrechner mitzubringen.

  • Lesen Sie die Aufgaben sorgfältig. Oft sind „Schlüsselwörter“ versteckt, die den Sinn der Aufgabe erst deutlich machen.
  • Wird nur eine Lösung verlangt oder auch der Rechenweg ? Wie viel Stellen hinter dem Komma sind gefordert ?
  • Beißen Sie sich nicht fest- nehmen Sie zuerst die lösbar erscheinenden Aufgaben vor. Sie haben ein faires Zeitlimit.
  • Bei Multiple-Choice wählen Sie nur eine Antwort, mehrere Antworten nur wenn es in der Aufgabe gefordert wird.
  • Steht in der Aufgabenstellung z.B. „nennen Sie 3 Gründe für..“  Nennen Sie dann auch nur 3 Gründe, denn jeder weitere Grund gibt keine Extrapunkte und wird nicht bewertet.

Der IHK Notenspielegel für die Abschlussprüfung

Zusammengefasst:

100-92 Punkte

Note 1

sehr gut

unter

92-81 Punkte

Note 2

gut

unter

81-67 Punkte

Note 3

befriedigend

unter

67-50 Punkte

Note 4

ausreichend

unter

50-30 Punkte

Note 5

mangelhaft

unter

30-0 Punkte

Note 6

ungenügend

ausführlich

Note Punkte Note Punkte Note Punkte
1,0 100 3,0 73 5,0 38
1,1 98 3,1 71 5,1 36
1,2 96 3,2 70 5,2 34
1,3 94 3,3 68 5,3 32
1,4 92 3,4 67 5,4 30
1,5 91 3,5 66 5,5 29
1,6 90 3,6 64 5,6 23
1,7 89 3,7 62 5,7 17
1,8 88 3,8 61 5,8 12
1,9 87 3,9 59 5,9 6
2,0 85 4,0 57 6,0 0
2,1 84 4,1 55
2,2 83 4,2 54
2,3 82 4,3 52
2,4 81 4,4 50
2,5 80 4,5 49
2,6 79 4,6 47
2,7 77 4,7 45
2,8 76 4,8 43
2,9 73 4,9 41

 

 2.Die mündliche Prüfung am Ende des 2.Ausbildungsjahres (nur für Verkäufer/in)

In der Regel ca. 2 Monate nach der schriftlichen Prüfung findet für die Verkäufer das sog. „fallbezogene Fachgespräch“ statt. Im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung ist diese individuell und soll zeigen, dass Sie praxisorientierte Probleme analysieren und kundenorientiert lösen können.
Das Ergebnis fließt mit 50% in die Gesamtnote ein und muss mindestens mit ausreichend  bestanden werden.  Sollten Sie das Ergebnis nicht erzielen können, so können Sie die Prüfung nach einem halben Jahr wiederholen.  Sollten Sie sich später noch entscheiden das 3.Ausbildungsjahr an die Ausbildung als Verkäufer/in anzuschließen, entfällt diese Note.

Die Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine von vier (an die IHK gemeldete) Wahlqualifikationseinheiten, in welcher Sie im 2.Ausbildungsjahr schwerpunktmässig ausgebildet werden sollten:

  • Warenannahme, Warenlagerung
  • Beratung und Verkauf
  • Kasse
  • Marketingsmaßnahmen

Tipp
Die mündliche Prüfung macht 50% ihrer Gesamtnote aus – Sie dauert ca. 30 Minuten – bereiten Sie sich also besonders gut darauf vor !!!

Woran sollten Sie vor der Prüfung denken ?

  • Prüfen Sie ob Ihr Berichtsheft einen ordentlichen Eindruck macht (vollständig, notwendige Unterschriften) Ohne Ihr Berichtsheft werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen.
  • Überprüfen Sie ihre Kenntnisse aus dem gewählten Wahlfach.  Entscheiden Sie sich für Beratung und Verkauf wird mind. auch ein Warenberecih verlangt
  • Kleidung Sie sich gepflegt, aber nicht zu übertrieben. Kauen Sie kein Kaugummi und nehmen Sie vorher keine Beruhigungsmittel.
  • Um Prüfungsstress vorzubeugen, erscheinen Sie rechtzeitig am Prüfungsort.
  • Denken Sie auch an einen Lichtbildausweis und einen Taschenrechner

Wie läuft die Prüfung ab und was erwartet mich ?

  • Sie sind alleine in einem Raum mit den drei von der IHK bestellten Prüfern, es handelt sich dabei meist um zwei Führungskräfte aus dem Einzelhandel, sowie einem Berufsschullehrer.
  • Stellen Sie sich dem Prüfungsausschuss vor. Es folgt in der Regel ein kleiner Smalltalk, in dem sie etwas über ihre Ausbildung erzählen können.
  • Ihnen werden dann zwei Fälle aus der von ihnen gewählten Wahlqualifikation vorgelegt. Sie dürfen sich dann für einen der beiden entscheiden.
  • Sie haben dann max. 15 Minuten Zeit sich eine L ösung zu dem Fall auszudenken. Sie haben dafür Stift und Papier zur Verfügung, es wird aber nur ihr mündlicher Vortrag auch bewertet.
  • Während Sie sich vorbereiten werfen die Prüfer einen Blick in ihr Berichtsheft
  • Wenn Sie glauben das sie bereit sind, dann beginnt das ca. 20 Minuten Prüfungsgespräch. Ihre Notizen können sie als Gesprächsleitfaden benutzen
  • Bemühen sie sich um kurze und klare Antworten.
  • Die Prüfer haben nur die Aufgabe ihren Wissenstands abzufragen, müssen ihre falschen Antworten also auch nicht korrigieren.
  • Bedanken sie sich am Ende des Gesprächs und warten dann draußen bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses.

 3.Die schriftliche Prüfung gegen Ende des 3.Ausbildungsjahres

Sie ist für die Kauffrau / Kaufmann im Einzelhandel der 2. Teil der gestreckten schriftlichen Abschlussprüfung. Sie besteht aus einem Fach „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“

Das Ergebnis geht mit 25% Gewichtung in die spätere Gesamtnote ein.  Zusammen mit den 35% aus der schriftlichen Prüfung im 2.Lehrjahr ergibt das also 60% der Gesamtnote.

Sollten Sie hier weniger als 50 von 100 Punkten erreichbaren Punkten erzielen, gehen sie – wie bei der Ausbildung Verkäufer/in im 2.Ausbildungsjahr – in eine 15 minütige Nachprüfung unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung.

Bei Nichtbestehen besteht eine Wiederholungsmöglichkeit in einem halben Jahr.

 4.Die mündliche Prüfung für Kauffrau / Kaufmann im Einzelhandel am Ende des 3. Ausbildungsjahres.

Sie läuft als ein fallbezogenes Fallgespräch ab wie die unter Punkt 2 beschriebene Prüfung für die Ausbildung als Verkäufer/in. Sie fließt mit 40% in die Gesamtnote ein und muss mit mind. ausreichend bestanden werden. Bei nicht bestehen gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit nach einem halben Jahr.

Grundlage der Prüfung sind hier allerdings insgesamt acht Wahlqualifikationseinheiten, von denen für sie drei ausgewählt und an die IHK gemeldet wurden:

  • Beratung, Ware, Verkauf
  • Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
  • Personal
  • IT-Anwendungen
  • Marketing
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Warenwirtschaftliche Analyse
  • Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit

Ihnen werden bei der Prüfung zwei Fälle zur Auswahl vorgelegt. Im übrigen gelten auch hier die unter Punkt 2 beschriebenen Hinweise zur Vorbereitung und Ablauf des fallbezogenen Fachgesprächs.